Hier ein Auszug meiner Ausbildung im Bereich der rechtlichen Betreuung:


  • Familienrecht BGB
  • Betreuungsrecht
  • Rechtliche Betreuung 
  • Einrichtung einer Betreuung § 1896 I 1BGB
  • Betreuungsgerichtliche Genehmigungen
  • Mitbetreuer, Gegenbetreuer, Verhinderungsbetreuer
  • Der Einwilligungsvorbehalt
  • Sicherungsmechanismen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  • Geschäftsfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit 
  • Aufenthaltsbestimmung und Wohnungsangelegenheiten
  • Unterbringung § 1906 BGB
  • Gesundheitssorge § 1904 BGB
  • Genehmigungserfordernis bei gefährlichen ärztlichen Eingriffen (§ 1904 BGB)
  • Sterilisationsbetreuung
  • Psychiatrische/Neurologische Krankheitslehre:

              -  Psychiatrische Krankheitsbilder (z. B. Psychosen, Alkoholsucht)

              -  Neurologische Krankheitsbilder (z. B. Demenz, Schlaganfall, Parkinson)

              -  Organische einschl. symptomatische psychische Störungen

              -  Verhaltensstörungen und psychische Störungen und psychotrope Substanzen

              -  Intelligenzminderung

  • Psychopharmakologie
  • Vermögenssorge
  • Leistungsansprüche von Betreuten
  • Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr
  • Verträge, Mahnverfahren
  • Haftung 
  • Strafrechtliche Handlung § 166 StGB 


Referenten meiner Ausbildung waren u. a.:

 

Frau Jutta Kretz

Direktorin des AG Heidelberg, Präsidentin des LG Mosbach


Herr Prof. Dr. A. Scheulen

Dozent für Familienrecht und Betreuungsrecht, Professor an der Ev. Hochschule Nürnberg

 

Herr Prof. Dr. T. Föschle

Professor für Familienrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Siegen

 

Herr Dr. med. M. Hipp

Neurologe, Psychiater, Dozent an der Fachhochhochschule Münster


Danke allen Referenten und Kollegen für diese spannende und lehrreiche Zeit.


Die nächsten Weiterbildungen stehen schon auf der Liste :-)


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