"Wer kümmert sich, wenn ich nicht mehr kann? "
Wenn man den Alltag kaum noch alleine schafft, braucht man jemanden, der sich auskennt und alles Notwendige für einen möglichst sorgenfreien Lebensabend veranlasst. Solange man noch selbst entscheiden kann, sollte man das tun.
Was aber, wenn man ganz plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln?
Das Betreuungsrecht macht es inzwischen möglich, dass sich die Ehe-/Lebenspartner u. U. gegenseitig vertreten dürfen.
Dieses "Notvertretungsrecht" gilt allerdings nur für 6 Monate. Spätestens dann muss eine andere Lösung gefunden sein..
Gibt es aus dem näheren Umfeld niemanden, der diese große Verantwortung übernehmen kann, darf oder will, wird eine rechtliche (gesetzliche) Betreuung notwendig.
Diese Form der Betreuung wird dann über die Betreuungsbehörde in die Wege geleitet. Die Behörde legt eine fremde Person als rechtlichen Betreuer fest und diese Person ist fortan von Amtswegen befugt, alle Rechtsgeschäfte zu tätigen, die man selbst nicht mehr erledigen kann.
Doch woher soll eine fremde Person wissen, was man möchte? Oder nicht möchte?
Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass jemand an Ihrer Seite ist, der Ihre Wünsche kennt und diese berücksichtigt, wenn's drauf ankommt.
Damit wir Ihnen auch in diesen Bereichen rundum ein verlässlicher und kompetenter Partner sind, haben wir zusätzlich die Ausbildung zum gesetzlichen Betreuer abgeschlossen. Somit ist auch die Betreuung im Sinne des BGB § 1901 mittels Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung mit uns möglich.
Sie entscheiden selbst. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung. Denn Sie stehen bei uns im Mittelpunkt und Ihre Wünsche und Bedürfnisse sind maßgeblich für unser Tun. Gemeinsam mit Ihnen regeln wir Ihr Alltagsleben, klären die rechtlichen Angelegenheiten und sind da, wenn Sie uns brauchen.
Wir beraten Sie umfassend zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und zur Betreuungsverfügung.
Einen Überblick zur Ausbildung finden Sie auf der nächsten Seite.
Tel.: +49 (0)173 - 6072 578
E-Mail:
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